Regelungen zur Nutzung des Lesesaals und zum Besuch von Veranstaltungen

25/08/2021, 00:00 - 17/09/2021, 00:00

Regelungen zur Nutzung des Lesesaals und zum Besuch von Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Lesesaals:

  • Montag bis Donnerstag         10.00 - 18.00 Uhr
  • Freitag                                        10.00 - 14.00 Uhr

Folgende Regelungen gelten für den Besuch des Lesesaals:  

  • Der Zutritt ist ohne Termin, Corona-Test und unabhängig vom Impfstatus möglich.
  • Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske während des Besuchs und das Einhalten des Abstands von mindestens 1,5 m sind erforderlich. Auf das Tragen der Maske kann am Arbeitsplatz verzichtet werden.
  • Aufgrund der Abstandsregelung kann der Lesesaal von maximal 4 Leser*innen gleichzeitig benutzt werden.

Folgende Regelungen gelten für den Besuch von Veranstaltungen:

  • Tragen Sie im gesamten Gebäude der MOB einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2/KN95).
  • Sie sind dazu verpflichtet nachzuweisen, dass Sie vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Das
    Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Nutzen Sie die bereitgestellten Desinfektionsmittelspender.
  • Halten Sie Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern (die Bestuhlung wird entsprechend angeordnet; bitte
    verschieben Sie die Stühle nicht eigenständig).
  • Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln, insbesondere die Nies- und Husten-Etikette.
  • Kommen Sie nicht zu den Vorträgen, wenn Sie sich krank fühlen oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

Grundlage ist die Landes-Corona-Schutzverordnung in der geltenden Fassung und die zugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Stadt Herne Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW LWL
Osteuropa Kolleg NRW ZVDD Deutsche Digitale Bibliothek eod

 

 Die Martin-Opitz-Bibliothek wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,

von der Stadt Herne und vom Land NRW; der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt die MOB mit einem jährlichen Zuschuss.

 

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