Anerkennung der Martin-Opitz-Bibliothek als wissenschaftliche Einrichtung an der Ruhr-Universität Bochum

05/11/2021, 00:00 - 31/01/2022, 23:59

Anerkennung der Martin-Opitz-Bibliothek als wissenschaftliche Einrichtung an der Ruhr-Universität Bochum

Gemäß Artikel 32 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum i.V.m. § 29 Abs. 5 HG hat das Rektorat mit Beschluss vom 28.09.2021 die Martin-Opitz-Bibliothek in Herne für einen Zeitraum von fünf Jahren als wissenschaftliche Einrichtung an der Ruhr-Universität Bochum anerkannt.

Nähere Informationen folgen in Kürze.

 

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Stadt Herne Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW LWL
Osteuropa Kolleg NRW ZVDD Deutsche Digitale Bibliothek eod

 

 Die Martin-Opitz-Bibliothek wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,

von der Stadt Herne und vom Land NRW; der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt die MOB mit einem jährlichen Zuschuss.

 

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