05/11/2021, 00:00 - 31/01/2022, 23:59
Anerkennung der Martin-Opitz-Bibliothek als wissenschaftliche Einrichtung an der Ruhr-Universität Bochum
Gemäß Artikel 32 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum i.V.m. § 29 Abs. 5 HG hat das Rektorat mit Beschluss vom 28.09.2021 die Martin-Opitz-Bibliothek in Herne für einen Zeitraum von fünf Jahren als wissenschaftliche Einrichtung an der Ruhr-Universität Bochum anerkannt.
Nähere Informationen folgen in Kürze.