Nutzungshinweise für das Archiv

Archivnutzung

Die Martin-Opitz-Bibliothek bietet allen Interessierten die Möglichkeit, entsprechend der Benutzungsordnung für unser Archiv im Lesesaal Einsicht in die Archivalien zu erhalten. Für auswärtige NutzerInnen besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Anfrage zu gewünschten Archivunterlagen zu stellen.

Recherche von Archivmaterialien

Die Archivalien werden erfasst, erschlossen und fachgerecht gelagert. Das Archivmaterial ist großenteils im Online-Katalog verzeichnet. Hier finden Sie die Signaturen der Archivalien, die Sie für die Bestellung in den Lesesaal benötigen. Für Archivalien aus einzelnen Sondersammlungen liegen separate Findmittel vor.

Ein Teil der Archivalien – darunter zahlreiche Personenstandsregister und Kirchenbücher – ist digitalisiert und kann in unserer Digitalen Sammlung eingesehen werden.

Selbstverständlich beraten wir Sie bei der Suche nach dem, was Sie finden möchten.

Vor Ihrem Besuch

Vor Ihrem Besuch in der Martin-Opitz-Bibliothek bitten wir Sie, einen Benutzungsantrag auszufüllen und uns spätestens eine Woche vor Ihrem Besuch per Email oder per Post zuzuschicken. Der Antrag ist Voraussetzung für die Benutzung. Bitte schicken Sie uns gemeinsam mit dem Benutzungsantrag die Signaturen der Archivalien, die Sie im Lesesaal einsehen möchten, zu. Liegen Ihnen noch keine Bestellsignaturen vor, ermitteln Sie diese bitte mithilfe des Online-Katalogs.
Nach der Prüfung eventueller Schutzfristen informieren wir Sie darüber, ob Ihr Antrag genehmigt worden ist.

Benutzung von Archivalien im Lesesaal

Die von Ihnen bestellten Archivalien werden Ihnen im Lesesaal vorgelegt. Archivalien können nicht entliehen werden. Papierkopien bzw. digitale Kopien von Archivalien dürfen ausschließlich von Bibliotheksmitarbeitenden erstellt werden. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis durch die Direktion. Kopien von Archivalien sind ausschließlich für den Privatgebrauch bestimmt. Eine Weitergabe von Kopien an Dritte ist nicht gestattet.

Auskünfte für auswärtige Nutzer:innen

Ist ein Besuch der Martin-Opitz-Bibliothek nicht möglich, können Sie uns eine schriftliche Anfrage per Email oder per Post schicken. Soweit keine rechtlichen Gründe dagegensprechen, schicken wir Ihnen Kopien von Archivalien zu.  Bitte beachten Sie, dass wir aus personellen Gründen keine ausführlichen Recherchen durchführen können.

Kosten für die Benutzung des Archivs

Die persönliche Benutzung im Lesesaal ist gebührenfrei. Zusätzliche Leistungen wie Kopien und Digitalisierungen werden gemäß unserer Gebührenordnung berechnet.

Veröffentlichung von Archivmaterial in Publikationen oder im Internet

Die Veröffentlichung von Archivalien in Publikationen oder im Internet  ist nur mit Genehmigung der Martin-Opitz-Bibliothek zulässig. Anfragen können Sie per Email oder per Post stellen.

Nutzungshinweise für unser Archiv als PDF zum Download

Archivbenutzungsordnung



Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Stadt Herne Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW LWL
Osteuropa Kolleg NRW ZVDD Deutsche Digitale Bibliothek eod

 

 Die Martin-Opitz-Bibliothek wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,

von der Stadt Herne und vom Land NRW; der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt die MOB mit einem jährlichen Zuschuss.

 

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